Gesicherter Alkoholverkauf - Pakjedeal
Pakjedeal legt großen Wert auf einen verantwortungsvollen Alkoholverkauf. Pakjedeal möchte bei der Bestellung keinen Alkohol an Personen unter 18 Jahren ausliefern.
Dieses Dokument, die garantierte Methode, beschreibt, wie Pakjedeal verantwortungsvollen Fernabsatz umsetzt. Mit anderen Worten, wie die Altersbeschränkung bei Pakjedeal vom Zeitpunkt der Online-Bestellung bis zum Zeitpunkt der Lieferung gewährleistet wird. Damit wird der Anforderung des Artikel 20A Absatz 1 Buchstabe b des Alkoholgesetzes Rechnung getragen, dass ein Verfahren vorhanden sein muss, mit dem sichergestellt wird, dass das alkoholische Getränk nur an die Adresse des Empfängers (oder an eine Vertriebsstelle) geliefert wird und dass das Alter der Person, an die das alkoholische Getränk abgegeben wird, festgestellt wird, und dass dieses Verfahren auch angewendet wird.
Dieses Dokument ist aktuell und kann jederzeit angefordert werden. Das Dokument wird mindestens einmal jährlich (nach einer Evaluierung) und immer dann aktualisiert, wenn sich die Situation ändert. Die gesicherte Methode beschreibt:
- Wie Pakjedeal gemeinsam mit eventuellen Kettenpartnern (Lieferdiensten) die Altersbeschränkung von der Essensbestellung bis zur Lieferung überwacht;
- Wie Pakjedeal sicherstellt, dass die Arbeitsmethode den Mitarbeitern, dem eigenen Zustellerpersonal und/oder anderen Personen, die unter der Verantwortung von Pakjedeal arbeiten, klar und eindeutig kommuniziert wird;
- Wie Pakjedeal die korrekte Einhaltung der garantierten Arbeitsweise überprüft und wie auf Basis von Bewertungen der Arbeitsweise etwaige Änderungen umgesetzt werden.
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Verfahren (gemäß Artikel 5.2 Absatz 1 Buchstaben a und b der Alkoholverordnung)
- Bei Online-Bestellungen muss der Käufer angeben, dass er mindestens 18 Jahre alt ist.
- Bei telefonischen Bestellungen wird der Käufer gefragt, ob er 18 Jahre oder älter ist. Darüber hinaus wird der Kunde in jedem Fall darauf hingewiesen, dass die Person, die das Paket bei der Zustellung in Empfang nimmt, mindestens 18 Jahre alt sein muss und sich auf Verlangen ebenfalls ausweisen muss.
- Bei einer Zustellung durch externe Lieferdienste erfolgt grundsätzlich eine Altersprüfung. Der Empfänger muss gemäß Artikel 20 Absatz 2 des Alkoholgesetzes einen gültigen Ausweis vorweisen.
- Bei der Zustellung gleicht der Lieferdienst von Pakjedeal das Geburtsdatum mit den Lieferdetails und dem von Ihnen bereitliegenden Ausweis ab. Wenn Deine Identität bereits durch eine vorherige Überprüfung durch den Zusteller geklärt ist und Du vom Zusteller erkannt wirst und/oder ersichtlich ist, dass Du über 25 Jahre alt bist, kann dies ebenfalls als Verifizierung angesehen werden. Eine Identifizierung auf Verlangen des Zustellers ist jedoch in jedem Fall zwingend erforderlich.
- Das Liefern von Alkohol an Nachbarn oder das Abstellen von Alkohol, wenn niemand zu Hause ist, ist nicht gestattet. Das Paket wird vom Zusteller wieder zurückgenommen. Bei externer Zustellung wird das Paket zu einer Abholstelle gebracht. Gegen Vorlage eines gültigen Ausweises kann das Paket innerhalb einer Woche abgeholt werden, danach wird das Paket an den Absender zurückgeschickt. Bei Selbstabholung wird das Paket retourniert und kann im Pakjedeal Store abgeholt oder zum erneuten Versand angeboten werden. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers.
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Informationspflicht gegenüber den Arbeitnehmern (gemäß Artikel 5.2 Absatz 1 Buchstabe c der Alkoholverordnung)
- Alle unsere Mitarbeiter sind über diese abgesicherte Arbeitsweise informiert und werden diesbezüglich regelmäßig kontrolliert.
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Kontrolle (gemäß Artikel 5.2 Absatz 1 Buchstabe d der Alkoholverordnung)
- Jährlich wird die garantierte Arbeitsweise in allen Filialen evaluiert und bei Bedarf angepasst.
- Bei Lieferungen durch Fremdfirmen wird stichprobenartig geprüft, ob die erforderliche Altersprüfung eingehalten wird.
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Möchten Sie mehr über verantwortungsvollen Alkoholkonsum erfahren?
Gehen Sie zu nix18.nl und STIVA.nl.